Batteriegesetz & Altölentsorgung
Gesetzliche Hinweise zu Batteriepfand, Entsorgung und Altölrückgabe
Starterbatterien enthalten Blei und dürfen daher nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Hierzu sind sie mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne mit dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls (Pb=Blei) versehen. Endverbraucher sind nach dem Batteriegesetz verpflichtet, gebrauchte Starterbatterien an den Verkäufer der Batterie oder an eine kommunale Sammelstelle zurückzugeben!
Erhebung und Erstattung des Pfandwertes
Wir, die myMoto GmbH und alle anderen Vertreiber von Starterbatterien sind nach dem Batteriegesetz gemäß §10 (geltende Fassung vom 26.11.2015) gesetzlich verpflichtet vom Endverbraucher, der eine Starterbatterien erwirbt, ein Pfand in Höhe von EUR 7,50 zu erheben. Unsere Batterie-Preise verstehen sich daher zuzüglich diesem Pfand, welches wir auf der Verkaufsrechnung ausweisen.
Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rückgabe der Altbatterie im Versand nicht möglich (schadstoffhaltige, möglicherweise beschädigte Produkte dürfen nicht als standard Pakete versendet werden). Aus diesem Grund bieten wir dem Endverbraucher zwei Möglichkeiten zur Erstattung des Pfandwertes an:
Persönliche Rückgabe
Bei Rückgabe/Abgabe einer verbrauchten Starterbatterie und Vorlage der Pfandrechnung (Verkaufsrechnung) in unserem Büro, Am Stadion 44 in 45659 Recklinghausen, wird das Pfand schnellstmöglich (1–2 Werktage) über den beim Kauf gewählten Zahlungsweg erstattet. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Bei kontaktloser Abgabe reicht auch die Angabe der Auftragsnummer/Rechnungsnummer (ggf. auf die Batterie geklebt oder wetterfest geschrieben) zur Identifizierung.
Kommunale Sammelstelle
Alternativ kann der Endverbraucher die Altbatterie bei einer kommunalen Sammelstelle abgeben, dort die Rechnung abstempeln oder sich einen Rückgabebeleg ausstellen lassen und uns per Briefpost einsenden. In beiden Fällen erstatten wir das Pfand auf Ihr Bank- oder Paypalkonto, je nach ursprünglicher Zahlung. Bei damaliger Nachnahme die Angabe Ihrer Kontonummer nicht vergessen.
Wir als Händler sind verpflichtet unsere Kunden gemäß der Altölverordnung wie folgt zu informieren:
Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten. Sind Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, können Sie Ihr Altöl in der maximal bei uns erworbenen Menge auch wieder kostenlos abgeben bzw. einsenden.
Bitte achten Sie darauf die Produkte Frei Haus an uns zu senden. Das gilt sinngemäß auch für Ölfilter und beim Ölwechsel anfallende ölhaltige Abfälle.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe von solchen Produkten setzen Sie sich bitte vorher mit uns per Kontaktformular in Verbindung. Weitere Hinweise zur Altölverordnung finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt (www.bmu.de).
Batteriepfand
EUR 7,50 Pfand pro Starterbatterie – wird bei Rückgabe der Altbatterie erstattet.
Umweltschutz
Altbatterien und Altöl niemals über den Hausmüll entsorgen – nutze kommunale Sammelstellen.