Batteriegesetz & Altölentsorgung
Gesetzliche Hinweise zu Batteriepfand, Entsorgung und Altölrückgabe
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, entweder auf eigene Kosten an uns zurücksenden oder unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Alternativ können Sie die Batterien an den örtlichen Sammelstellen abgeben.
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, damit die Batterien wiederaufbereitet oder fachgerecht entsorgt werden können.
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
- Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
- Bei Batterien, die eine bestimmte Masse an Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten, wird durch die nachfolgenden Zusätze unter dem Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf die jeweiligen Schadstoffe hingewiesen:
- Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
- Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
- Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Starterbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind, gemäß § 19 BattDG verpflichtet, je Starterbatterien ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Starterbatterien keine genutzte Starterbatterien zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine genutzte Starterbatterien zurück, die wir entsprechend § 18 BattDG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten, sofern ein Pfand bei uns hinterlegt ist.
Aufgrund der Gefahrengutverordnung ist die Rückgabe der Altbatterie im Versand nicht möglich (schadstoffhaltige, möglicherweise beschädigte Produkte dürfen nicht als standard Pakete versendet werden). Aus diesem Grund bieten wir dem Endverbraucher zwei Möglichkeiten zur Erstattung des Pfandwertes an:
Persönliche Rückgabe
Bei Rückgabe/Abgabe einer verbrauchten Starterbatterie und Vorlage der Pfandrechnung (Verkaufsrechnung) in unserem Büro, Am Stadion 44 in 45659 Recklinghausen, wird das Pfand schnellstmöglich (1–2 Werktage) über den beim Kauf gewählten Zahlungsweg erstattet. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Bei kontaktloser Abgabe reicht auch die Angabe der Auftragsnummer/Rechnungsnummer (ggf. auf die Batterie geklebt oder wetterfest geschrieben) zur Identifizierung.
Kommunale Sammelstelle
Alternativ kann der Endverbraucher die Altbatterie bei einer kommunalen Sammelstelle abgeben, dort die Rechnung abstempeln oder sich einen Rückgabebeleg ausstellen lassen und uns per Briefpost einsenden. In beiden Fällen erstatten wir das Pfand auf Ihr Bank- oder Paypalkonto, je nach ursprünglicher Zahlung. Bei damaliger Nachnahme die Angabe Ihrer Kontonummer nicht vergessen.
Wir als Händler sind verpflichtet unsere Kunden gemäß der Altölverordnung wie folgt zu informieren:
Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten. Sind Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, können Sie Ihr Altöl in der maximal bei uns erworbenen Menge auch wieder kostenlos abgeben bzw. einsenden.
Bitte achten Sie darauf die Produkte Frei Haus an uns zu senden. Das gilt sinngemäß auch für Ölfilter und beim Ölwechsel anfallende ölhaltige Abfälle.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe von solchen Produkten setzen Sie sich bitte vorher mit uns per Kontaktformular in Verbindung. Weitere Hinweise zur Altölverordnung finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt (www.bmu.de).
Batteriepfand
EUR 7,50 Pfand pro Starterbatterie – wird bei Rückgabe der Altbatterie erstattet.
Umweltschutz
Altbatterien und Altöl niemals über den Hausmüll entsorgen – nutze kommunale Sammelstellen.